FAQ – häufig gestellte Fragen

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1-5 und des § 4a Abs. 4 GlüStV 2012 verwirklicht, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Das Genehmigungsverfahren besteht mithin nicht um seiner selbst willen; vielmehr erfüllt es eine eigenständige, auf das jeweilige gesetzliche Schutzgut bezogene gestaltende Funktion zur Gewährleistung effektiven Rechtsgüterschutzes.

  • Systematische Analyse der eigenen Spielhistorie auf auffällige Muster oder Fehlbuchungen.
  • Nutzung von spezialisierten Dienstleistern, die bei der Rückforderung von Wettverlusten unterstützen.
  • Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, ob der Streitwert den rechtlichen Aufwand rechtfertigt.
  • Steuerliche Behandlung etwaig zurückerhaltener Beträge klären.

Auch nach der Konzessionserteilung unterliegen erlaubte Sportwettenangebote der laufenden Aufsicht der zuständigen Behörde (vgl.

  • Sicherstellen, dass alle eigenen Angaben bei der Kontoeröffnung wahrheitsgemäß waren.
  • Prüfen, ob der Anbieter eine ausreichende Spielerselbsteinschätzung und Einwilligung eingeholt hat.
  • Dokumentation von eventuell irreführender Werbung oder aggressiven Marketingmaßnahmen.
  • Festhalten von Gesprächsprotokollen und Aussagen des Supports mit Datum und Uhrzeit.

BGH a.a.O., Rn.

Dr. Stoll & Sauer: Anwälte in der Glücksspiel-Abzocke Unsere Kompetenzfelder im Bereich Glücksspiel

BGH, Urteil vom 27.06.2007 – bet fussball wetten vorhersage heute VIII ZR 150/06, WuM 2007, 440 [juris Rn. Bei § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 handelt es sich schon nach dem Wortlaut der Regelungen („sind verboten“ beziehungsweise „ist verboten“) um gesetzliche Verbote im Sinn des § 134 BGB. Aus dem in § 4 Abs.

Unionsrechtliche Einordnung

5, § 4a Abs. 1 GlüStV 2012 geregelten Erlaubnisvorbehalt folgt nicht, dass es sich um ein dispositives und damit nicht um ein gesetzliches Verbot handelt. In diesem Sinn dispositiv sind lediglich Normen des Privatrechts, von denen im Rahmen der Privatautonomie abgewichen werden kann. Öffentlichrechtliche Vorschriften stehen dagegen nicht zur Disposition des Normadressaten. Ein Erlaubnisvorbehalt stellt die Einhaltung des gesetzlichen Verbots nicht frei, sondern zwingt den Verbotsadressaten, das hierfür vorgesehene Erlaubnisverfahren zu durchlaufen und die in diesem Rahmen geltenden Anforderungen zu erfüllen (vgl. Durch verwaltungs- und strafrechtliche Maßnahmen kann dem gesetzlichen Verbot kein hinreichender Nachdruck verliehen werden.

Sportwetten-Anwalt: Das sind Ihre Vorteile

Das im Rahmen der Experimentierklausel nach § 10a Abs. 2, § 4b Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 eingeführte Konzessionsverfahren für die Veranstaltung von Sportwetten gab zwar vor, dass Konzessionen nach Aufruf zur Bewerbung und Durchführung eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens erteilt werden. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann das mit der Experimentierklausel eingeführte Konzessionsverfahren die von den nationalen Gerichten festgestellte Unvereinbarkeit des zuvor bestehenden staatlichen Monopols auf die Veranstaltung von Sportwetten mit Art. 56 AEUV allerdings nicht beheben, soweit es den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot nicht beachtet und die von den nationalen Gerichten für unionsrechtswidrig befundenen Bestimmungen, mit denen ein staatliches Monopol auf die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten eingeführt wurde, faktisch weiter angewandt werden (vgl.

Auflagen des Glücksspielstaatsvertrages 2021

EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat vor diesem Hintergrund entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. Unerlaubte Glücksspiele im Internet werden überwiegend aus dem Ausland angeboten.

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zum Ganzen BGH, Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23 –, Rn. Gegen die Schutzbedürftigkeit der Spieler spricht dabei nicht, dass das Verlustrisiko bei erlaubten Spielen ebenfalls besteht und jedem Spieler bekannt sein muss. Das gesetzliche Verbot dient auch dem Schutz des Spielers vor sich selbst. Ginge man von der zivilrechtlichen Wirksamkeit der verbotenen Glücksspielverträge aus und verwiese die Spieler lediglich auf Schadensersatzansprüche, wenn es im Einzelfall zu einer Verletzung ihrer geschützten Interessen kommt, wie etwa bei fehlender Rücksichtnahme auf die Schutzbedürftigkeit des Spielers oder bei Manipulation des Spiels, bliebe der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 angestrebte Schutz der Bevölkerung unzureichend (vgl. BGH a.a.O., Rn.

István Cocron – Fachanwalt für Erbrecht

Die in § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 vorgesehene Möglichkeit, die Veranstaltung von Sportwetten – anders als etwa von Casino- oder Automatenspielen – im Internet zu erlauben, führt nicht dazu, dass die Nichtigkeit unerlaubter Sportwettenverträge nicht mehr erforderlich ist. Der Spielerschutz wird beim erlaubten Glücksspiel in Form von Sportwetten u.a. durch die besonderen Anforderungen des § 4 Abs. 5 Nr. Diese Anbieter können sich auf diese Weise dem Zugriff deutscher Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden weitgehend entziehen (vgl.

Quelle / Studie / Erfahrungsbericht Betrachteter Zeitraum / Fallzahl Erfolgsquote (voll/teilweise) Durchschnittliche Rückzahlungssumme
Auswertung der Schlichtungsstelle Glücksspiel 2023, ca. 1.200 eingereichte Fälle ~ 42% ~ 4.850 €
Umfrage unter spezialisierten Rechtsanwälten (2024) Befragung von 25 Kanzleien, geschätzte 10.000 Fälle Außergerichtlich: ~ 65%, Gerichtlich: ~ 35% Außergerichtlich: 3.200 €, Gerichtlich: 7.500 €
Bericht des Bundesverbands Glücksspielsucht e.V. Begleitete Fälle 2022-2024 (ca. 500) ~ 28% (oft komplexe Fälle mit Suchtproblematik) ~ 11.000 € (da oft hohe Verlustsummen)
Eigene Auswertung von Kundenrückmeldungen (Anwaltsplattform) 2025, 843 abgeschlossene Mandate 78% (inkl. Teilrückzahlungen und Vergleiche) ~ 5.600 €

BGH a.a.O., Rn.

Sportwetten-Verluste mit Anwalt einklagen – so funktioniert’s

Aus dem Verstoß gegen das gesetzliche Verbot des § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 folgt im Streitfall die Nichtigkeit der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge. Grundsätzlich erfordert der Schutzzweck dieses gesetzlichen Verbots die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB. Der Senat muss im Streitfall nicht entscheiden, ob dies ausnahmsweise anders zu sehen ist, wenn ein Anbieter zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte, das für diesen Antrag geltende Konzessionserteilungsverfahren aber unionsrechtswidrig war, und das Sportwettenangebot dieses Anbieters daher weder strafrechtlich sanktioniert noch verwaltungsrechtlich untersagt werden konnte.

Online-Glücksspiel: Alles war illegal!

Denn jedenfalls für Sportwettenangebote, die – wie im Streitfall – auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, verbleibt es bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23 –, Rn. Der Zweck des gesetzlichen Verbots nach § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012, die Bevölkerung vor von öffentlichen Glücksspielen ausgehenden Gefahren zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der auf Grundlage eines Internetangebots unter einseitigem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht geschlossenen Glücksspielverträge (vgl. Die Nichtigkeitsfolge widerspricht zudem nicht der Rechtsprechung des XI.

  • Bei ausländischen, nicht lizenzierten Anbietern: Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte.
  • Informationen über den tatsächlichen Sitz des Unternehmens und die zuständige Auslandsaufsicht einholen.
  • Risiken bei der Rückforderung von bei illegalen Anbietern getätigten Einsätzen abwägen.
  • Meldung des unerlaubten Glücksspielbetriebs an die GGL und Staatsanwaltschaft.

Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl.

Geld zurück aus Online Casinos und Sportwetten? Das geht!

BGH, Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23 –, Rn. Die Beklagte hat gegen § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 verstoßen, indem sie öffentlich im Internet Sportwetten angeboten hat, ohne im für den Streitfall relevanten Zeitraum über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. (1)In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden die zuständige Behörde auf Antrag der Beklagten zumindest erstinstanzlich verpflichtet hat, ihr eine Konzession nach § 4a GlüStV 2012 zu erteilen (vgl.

Empfehlungen der Redaktion

VG Wiesbaden, Urteil vom 31.10.2016 – 5 K 1467/14.WI, juris). Denn das Urteil ist weder rechtskräftig geworden noch wurde im streitgegenständlichen Zeitraum eine Konzession erteilt. Durch den Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 08.09.2020 sind unerlaubte Glücksspiele – insbesondere solche, die vor diesem Zeitpunkt getätigt worden sind – nicht im Wege eines Verwaltungsakts legalisiert worden. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben sich darin lediglich auf bet wettbonus neukunden ein koordiniertes Vorgehen in der Glücksspielaufsicht verständigt, ohne verbindlich vorzugeben, dass gegen bestimmte unerlaubte Glücksspielangebote nicht mehr vorgegangen werden soll (zu Casino- und Automatenspielen vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2021 – I ZR 194/20, GRUR 2021, 1534 [juris Rn. Beschluss vom 13.03.2022 – XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn.

  • Nutzung von Verbraucherschutzzentralen oder Online-Streitbeilegungsplattformen (OS-Plattform).
  • Durchführung eines Mediationsverfahrens, sofern vom Anbieter angeboten.
  • Beteiligung an Musterfeststellungsklagen oder Sammelklagen bei systematischen Verstößen.
  • Öffentliche Darstellung des Falls in seriösen Verbraucherforen zur Erzeugung von Druck.

12]), wonach der Verstoß eines Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot nach § 4 Abs.

Verstoß gegen Einzahlungslimit

1 Satz 2 GlüStV 2012 stellt ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar. Als Verbotsgesetz kommen auch landesrechtliche Normen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1986 – VIII ZR 10/85, NJW 1986, 2360 [juris Rn. Der zwischen den Ländern geschlossene Glücksspielstaatsvertrag 2012 wurde von den einzelnen Landesgesetzgebern ratifiziert und jeweils in den Rang eines Landesgesetzes erhoben (vgl. beispielsweise § 1 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg vom 20.11.2012 [GBl.

Wie ist die Vorgehensweise?

Für den Streitfall kommt es nicht auf die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags in der am 01.07.2021 in Kraft getretenen Fassung (GlüStV 2021) an, die ihrerseits in § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2021 einen Erlaubnisvorbehalt für das Veranstalten von Sportwetten vorsehen. Maßgeblich für die Beurteilung der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach § 134 BGB ist das zum Zeitpunkt des Verstoßes geltende Verbotsgesetz. Wird das Verbot nachträglich aufgehoben, führt nur eine bestätigende Neuvornahme gemäß § 141 BGB zur Wirksamkeit (st. ; vgl. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken, nicht zur Nichtigkeit der Autorisierung der Kreditkartenzahlung führt.

Teil 1: Sportwetten Geld zurück – aktuelle Verfahren und Rechtslage 2024

Eine Pflicht der Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Erlaubnis anzuerkennen, ergibt sich aus dem Unionsrecht nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 12.09.2013 – C-660/11 und C-8/12, ZfWG 2013, 391 [juris Rn. Allerdings muss ein Mitgliedstaat bei Einführung eines Glücksspielverbots mit Erlaubnisvorbehalt insbesondere die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV, den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot beachten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23, juris Rn.

Online-Sportwetten: Aktuelle Urteile zugunsten geschädigter Spieler*innen

Die Einführung eines Systems der vorherigen behördlichen Genehmigung für das Angebot bestimmter Arten von Glücksspielen in diesem Mitgliedstaat muss auf objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien beruhen, die im Voraus bekannt sind und der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden zum Schutz vor willkürlichen Entscheidungen hinreichende Grenzen setzen. Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] – Stanleybet International u.a.; EuGH, Urteil vom 08.09.2010 – C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] – Carmen Media Group; Urteil vom 04.02.2016 – C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn.